Nutzungsbedingungen

B2B Online-Shop Reichenbach GmbH, Eichenau

Stand: August 2021

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für alle Geschäfte, die über diesen Online-Shop zwischen der Reichenbach Antriebs- und Fördertechnik GmbH, Ringstraße 14, 82223 Eichenau (nachfolgend „Reichenbach GmbH“, „wir“ oder „uns“ genannt) und dem Kunden (nachfolgen „Kunde“, „Ihnen“ oder „Sie“ genannt) angebahnt und abgewickelt werden, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder der Kunde bei der Bestellung darauf hinweist. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Nachweis ihrer Unternehmereigenschaft

Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. im Registrierungsprozess oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 Registrierung, Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Sie können über unseren Online-Shop Waren als Gast oder als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten sind in unserer Datenschutzinformation unter diesem Link abrufbar. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.
(2) Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Sie bleiben für alle Kosten verantwortlich die bis zur Löschung unter Ihrem Kundenkonto angefallen sind. Bereits getätigte Bestellungen bleiben bestehen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung in Ihrem Kundenkonto verantwortlich.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags, Vertragstext

(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Der Kaufvertrag kommt nach unserer Wahl durch die Versendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Versendung der bestellten Waren an den Kunden zustande. Wir behalten und das Recht vor, die Bestellbestätigung mit einer Annahmeerklärung zu verbinden.
(3) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht. Vergangene Bestellungen kann der Kunde in seinem Kundenkonto einsehen.

§ 5 Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von
Eingabefehlern
Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren in den Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die Waren anpassen, die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren ganz entfernen. Sofern die Waren dort hinterlegt sind, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (zB bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Erklärung verbindlich iSd § 4 Abs. 2 dieser Nutzungsbedingungen.

§ 6 Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Versendung, Überführung, Versicherung, Zölle, Montagen und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche in unserem Online-Store oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Die Preise sind ausschließlich für Bestellungen im Online-Shop gültig.
(2) Für Riemen und Bänder, die mit Vorspannung geliefert werden, gilt die geometrische Betriebslänge als Rechnungsgrundlage.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Ablauf von 4 (vier) Monaten seit dem Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(4) Soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder aus diesen Nutzungsbedingungen etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(5) Soweit keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 30 (dreißig) Tage nach Rechnungstellung ein. Verzugszinsen werden mit 8 (acht) Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem Kunden verpflichtet.
(6) Die Zahlung erfolgt per PayPal, Vorkasse, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte (Mastercard oder Visa), SEPA- Lastschriftverfahren. Einzelheiten zu den Zahlungsarten in unserem Online-Shop finden Sie hier.
(a) PayPal
(b) Bei Zahlung per Vorauskasse ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Ware wird nach Zahlungseingang geliefert.
(c) Beim Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall werden wir den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Wir behalten uns ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
(b) Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung des Rechnungsbetrags in EUR (Euro) nach Versand der Ware. Bei der Kreditkarten-Abrechnung des Kunden erscheint im Buchungstext der Hinweis „Reichenbach GmbH Online-Shop“. Bei Widerruf der Kreditkartenrechnung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zuzüglich eventuell anfallender Kosten zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabrechnung oder wegen Nichtbezahlung entstehen.
(c) Bei Zahlung per SEPA-Basislastschriftmandat wird der Rechnungsbetrag in EUR (Euro) innerhalb von 2 Werktagen nach Versand der Ware von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut eingezogen. Hiermit erteilt der Kunde der Reichenbach GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Geldinstitut an, die SEPA-Basislastschrift einzulösen. Die Vorabinformation über den Einzug fälliger Zahlung erfolgt durch die an den Kunden gerichtete Bestätigung der Bestellung. Hierbei werden Zahlungsbetrag, Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt. Fällt die Fälligkeit auf einen Feiertag oder ein Wochenende, erfolgt die Lastschrift am darauffolgenden Bankgeschäftstag. In dem Fall, dass der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Kunden ist, obliegt es dem Kunden den Kontoinhaber über die mitgeteilte Information in Kenntnis zu setzen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im SEPA-Basislastschrift verfahren nicht vorgenommen. Im Fall einer Rücklastschrift, die für uns mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden ist, ermächtigt der Kunde uns, die SEPA- Basislastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
(7) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber; die Kosten Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunden. Nach Annahme der Wechsel sind wir berechtigt, diese zurückzugeben, falls deren Annahme von der Landeszentralbank verweigert wird.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunden zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.
(9) Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, so ist die Reichenbach GmbH berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß erteilte Auskunft einer Bank, Auskunftei, eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Lieferzeit und Lieferverzug
(1) Lieferzeiten verstehen sich als unverbindliche Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere also nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bist zu ihrem Ablauf das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt nicht, wenn vertraglich eine Abnahme bedungen ist oder wenn eine Montageverpflichtung vereinbart ist.
(4) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von für die Fertigung des Liefergegenstandes benötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten usw., verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Umstände werden von uns in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung fei, so kann der Kunden hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Soweit wir von der Lieferverpflichtung frei werden, gewähren wir etwas erbrachte Vorleistung des Kundens zurück.
(5) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von uns innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder auf die Lieferung besteht.
(6) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir ihm – beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist und nach einer entsprechenden Vorankündigung anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

§ 8 Lieferung, Gefahrenübergang und Versand
(1) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
(2) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbar ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Kunden.
(3) Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Jedoch sind wir verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
(4) Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschaden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach § 8 (2) bleibt hierdurch unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch uns. In diesen Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunden ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunden bereits jetzt an uns ab.
(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunden ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunden auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so können wir verlangen, dass der Kunden uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(6) Soweit das Recht, in dessen Bereich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, kann der Verkäufer alle Rechte ausüben, die er sich an der Ware vorbehalten kann. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Verkäufers mitzuwirken, die dieser zum Schutz seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechts an der Ware treffen will.

§ 10 Sach- und Rechtsmängel

(1) Wir erbringen die zugesagten Lieferungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt.
(2) Soweit unsere Lieferung innerhalb der Verjährungsfrist einen Sach- oder Rechtsmangel (nachstehend: Mangel) aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, hat der Kunden nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten tragen wir nur, soweit diese Aufwendung sich nicht dadurch erhöhen, dass ein Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als Sitz des Kunden verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns zurückzugeben.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunden nach seiner Wahl berechtigt - unbeschadet etwaiger Schadensersatz - und Aufwendungsersatzansprüche gemäß Ziffer 9 – die Vergütung zu mindern oder – sofern unsere Pflichtverletzung wesentlich ist – vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Voraussetzung für unsere Haftung für Mängel ist, dass
a) keine der folgenden Umstände vorliegen:
Maßabweichungen und Fertigungstoleranzen innerhalb von Spezifikationen, Datenblätter etc. gewöhnliche Alterungs-, Abnutzungs- oder Verschleißerscheinungen, welche sich insbesondere aus den jeweiligen technischen Datenblättern ergeben, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
b) der Kunden seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind insoweit unter Angabe deren Art und Umfang innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung schriftlich zu rügen und im Detail zu substantiieren.
c) der Kunden – unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewährleistungseinbehalts gemäß § 8 (8) – nicht in Zahlungsverzug ist.
(5) Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunden, nach Verständigung mit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von den Schadensfolgen freigestellt, die deswegen eintreten, weil der Kunden uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit gegeben hat, die notwendigen Mangelbeseitigungsmaßnamen bzw. Ersatzlieferungen vorzunehmen.
(6) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit diese auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen und soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffs Ansprüche), 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB zwingend längere Fristen vorschreibt. Für Ersatzstücke bzw. Nachbesserung haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist.
(7) Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunden mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehend Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs Anspruchs gilt Ziffer 7.2 Satz 2 entsprechend. Wird der Kunden wegen eines Mangels des neu hergestellten Liefergegenstandes in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, uns unverzüglich hiervon zu informieren. Er hat seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten, sofern diese Unternehmer sind. Wir behalten uns vor, die vom Abnehmer gegenüber dem Kunden geltend gemachten Ansprüche im Wege des Selbsteinritts zu erfüllen. In diesem Fall gilt die Erfüllung der Ansprüche des Abnehmers als Erfüllung etwaiger Ansprüche des Kunden.
(8) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

§ 11 Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungshilfen – beruhen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben.
(2) Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Insoweit verjähren diese Schadensersatzansprüche in 12 Monaten.
(3) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste oder entgangener Gewinn.
(4) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.
(5) Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.
§ 12 Anwendungstechnische Hinweise
(1) Unsere Gebrauchsanweisungen stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheit obliegt dem Kunden die eigene Erprobung.
(2) Bei anwendungstechnischer Unterstützung des Kunden durch uns trägt der Kunden das Risiko des Gelingens seines Werkes. Etwaige Ansprüche des Kunden gemäß § 11 bleiben unberührt.
(3) Falls kein ausdrücklicher Hinweis auf abweichende Fertigungstoleranzen angegeben ist, erfolgt die Fertigung von Riemen und Bändern nach unseren allgemein gültigen Fertigungstoleranzen (siehe technische Hinweise und Produktspezifische Unterlagen auf unserer Homepage).

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Herstellerwerk bzw. unser Auslieferungslager. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz der Reichenbach GmbH.
(2) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Der Vertrag unterliegt den Bestimmungen des UN Kaufrechts (CISG). Soweit das einheitliche UN-Kaufrecht keine Regelung enthält, gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.